Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 50/04

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 11.02.2004 verkündete Teilurteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 463/02 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Kostenerstattungsbetrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zu 1) vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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Zitiert von

Urteil vom Landgericht Berlin (67. Zivilkammer) - 67 S 59/17
4. Mai 2017
67 S 59/17 4. Mai 2017

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