Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - Ss 182/04 - 211 -

Tenor

1.

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben im Schuldspruch unter Freisprechung des Angeklagten, soweit er wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis am 08.05.2003 (Fall 1) verurteilt worden ist, im Ausspruch zur Einzelstrafe in diesem Fall und im Ausspruch zur Gesamtstrafe.

2.

Die weitergehende Revision wird verworfen.

3.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten werden je zur Hälfte dem Angeklagten und der Staatskasse auferlegt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.