Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 10/05

Tenor

Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 13. Dezember 2004 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln (20 O 290/04) gem. § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.


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