Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 11 U 163/04

Tenor

1.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Köln von 05.08.2004 (8 O 143/03) abgeändert und der Beklagte unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt, an den Kläger 46.016,27 EUR nebst Zinsen in Höhe von 4% seit dem 22.10.2001 zu zahlen.

2.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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