Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 7 U 105/05

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 21. Juni 2005 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 4 O 26/05 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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