Urteil vom Amtsgericht Siegburg - 121 C 85/14

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 05.12.2014 wird aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 1).

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin zu 1) kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.