Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 120/05

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 02.06.2005 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen (12 0 55/05) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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