Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 4 WF 28/07

Tenor

Auf die als sofortige Beschwerde zu wertende „Beschwerde“ der Antragstellerin wird der Nichtabhilfebeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Köln vom 06.03.2007 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung im (Nicht-) Abhilfeverfahren über die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Köln vom 16.11.2006, mit welchem der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen worden ist, aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das Familiengericht zurückverwiesen.


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