Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 194/04

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 08.10.2004 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 82 O 12/04 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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