Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 13 W 28/07

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 23.04.2007 gegen den Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 01.03.2007 - 3 O 518/06 -, dem Senat vorgelegt mit Nichtabhilfe- und Vorlagebeschluss vom 11.05.2007, wird zurückgewiesen.


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