Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 17 W 27/08

Tenor

Der Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers am Landgericht Köln vom 28.06.2007 wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Aufgrund des Teilanerkenntnis- und Schlussurteils des Landgerichts Köln vom 26.04.2007 sind von der Beklagten Euro 1.542,10

(Euro eintausendfünfhundertzweiundvierzig 10/100) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 14.06.2007 an den Kläger zu erstatten.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.

Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 315,90 Euro.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.