Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 55/08

Tenor

Die Restitutionsklage wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52

Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Karlsruhe (9. Kammer) - 9 K 2889/24
24. Juni 2025
9 K 2889/24 24. Juni 2025

Referenzen