Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 13 U 137/05

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 21. Juni 2005 - 3 O 669/04 - wird zurückgewie-sen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Be-trages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Si-cherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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