Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 13 U 168/04

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 23.8.2004 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln (5 O 406/03) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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