Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 115/09

Tenor

1.) Die Berufung des Klägers gegen das am 1. Juli 2009 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 42/09 - wird zurückgewiesen.

2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann jedoch die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.) Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (11. Zivilsenat) - 11 U 52/09
8. Juni 2010
11 U 52/09 8. Juni 2010

Referenzen