Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 127/09

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 26.08.2009 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 215/07 - wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.


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