Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 27 UF 28/10

Tenor

1.

Die Beschwerde der Antragstellerin vom 09.02.2010 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegburg vom 15.01.2010 - 323 F 143/09 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

3.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.


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