Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 7 U 86/10

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 22.04.2010 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 2 O 622/09 – wird zurückgewiesen.

 

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.


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