Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 87/10

Tenor

I.) Die Berufungen der Antragstellerinnen und der Antragsgegnerin werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Hauptausspruch der landgerichtlichen Entscheidung wie folgt neu gefasst wird:

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben,

1.) der Antragstellerin zu 1) Auskunft zu erteilen über den Namen, die Anschrift und die Email-Adresse der auf der Internetseite "sexuria.com" unter dem Benutzernamen "neo596" auftretenden Person, soweit sie über diese Daten verfügt;

2.) der Antragstellerin zu 2) Auskunft zu erteilen über die Namen, die Anschriften und die Email-Adressen der auf der Internetseite "sexuria.com" unter den Benutzernamen "teufel" und "sumo" auftretenden Personen, soweit sie über diese Daten verfügt;

II.) Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen haben die Antragstellerinnen zu 1) und 2) zu je ¼ und die Antragsgegnerin zu ½ zu tragen.


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