Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 W 24/11

Tenor

I. Das Verfahren wird gemäß § 568 I ZPO von der Einzelrichterin zur Entscheidung auf den Senat übertragen.

II. Die so­for­ti­ge Be­schwer­de der Antragstellerin ge­gen den Be­schluss des Landgerichts Köln vom 14.04.2011 (4 O 144/11) wird zu­rück­ge­wie­sen.

III. Die Kos­ten des Be­schwer­de­ver­fah­rens trägt die Antragstellerin.


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