Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 18 U 82/11

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 15.12.2010 wird zurückgewiesen. Auf die Berufung der Beklagten zu 1) wird dieses Urteil teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.


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