Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 20 U 10/11

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 19. November 2010 ver­kün­dete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln ‑ 25 O 562/09 – wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Voll­streckung gegen Sicher­heits­­leistung in Höhe von 110% des auf­grund des Urteils voll­streck­­baren Betrags abwen­den, wenn die Beklagten nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu voll­streckenden Betrags leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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