Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 35/12

Tenor

I. Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Kläger gegen das am 03.02.2012 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 17 O 92/11 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

II. Die Kläger erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen