Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 4 WF 60/12

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts –Familiengericht - Bonn vom 17.04.2012 - 402 F 221/11 -, mit welchem ihr Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zurückgewiesen worden ist, wird zurückgewiesen.


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