Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 W 25/12

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin vom 12.6.2012 gegen den Beschluss der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn vom 10.5.2012 - 14 O 64/12 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.500,- € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen