Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 W 17/12

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsteller gegen den Be­schluss der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 11.06.2012 in Verbindung mit dem Nichtabhilfebeschluss vom 28.06.2012 – 18 OH 17/11 - wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.


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