Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 16 U 30/11

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 25.1.2011 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 12 O 20/10 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts Aachen sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 51.240,98 € festgesetzt.

Die Revision wird zugelassen.


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