Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 24 U 125/11

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 28. Juni  2011  – 27 O 295/10 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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