Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 25 UF 241/12

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht – Leverkusen vom 2. November 2012 (31 F 3/12) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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