Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

MuSchG § 6 Beschäftigungsverbote nach der Entbindung

Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter

(1) Mütter dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten oder in Fällen, in denen vor Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ärztlich festgestellt und eine Verlängerung der Schutzfrist von der Mutter beantragt wird, bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängern sich die Fristen nach Satz 1 zusätzlich um den Zeitraum der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2, der nicht in Anspruch genommen werden konnte. Beim Tod ihres Kindes kann die Mutter auf ihr ausdrückliches Verlangen ausnahmsweise schon vor Ablauf dieser Fristen, aber noch nicht in den ersten zwei Wochen nach der Entbindung, wieder beschäftigt werden, wenn nach ärztlichem Zeugnis nichts dagegen spricht. Sie kann ihre Erklärung jederzeit widerrufen.

(2) Frauen, die in den ersten Monaten nach der Entbindung nach ärztlichem Zeugnis nicht voll leistungsfähig sind, dürfen nicht zu einer ihre Leistungsfähigkeit übersteigenden Arbeit herangezogen werden.

(3) Stillende Mütter dürfen mit den in § 4 Abs. 1, 2 Nr. 1, 3, 4, 5, 6 und 8 sowie Abs. 3 Satz 1 genannten Arbeiten nicht beschäftigt werden. Die Vorschriften des § 4 Abs. 3 Satz 2 und 3 sowie Abs. 5 gelten entsprechend.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (6. Kammer) - 6 SLa 23/25
28. Oktober 2025
6 SLa 23/25 28. Oktober 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht München - M 10 S 25.50140
29. Juli 2025
M 10 S 25.50140 29. Juli 2025
Urteil vom Bundesarbeitsgericht - 3 AZR 65/24
6. Mai 2025
3 AZR 65/24 6. Mai 2025
Urteil vom Arbeitsgericht Hagen - 2 Ga 22/24
11. September 2024
2 Ga 22/24 11. September 2024
Urteil vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (25. Senat) - L 25 AS 44/24
13. Juni 2024
L 25 AS 44/24 13. Juni 2024
Urteil vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (25. Senat) - L 25 AS 43/24
13. Juni 2024
L 25 AS 43/24 13. Juni 2024
Urteil vom Bundesarbeitsgericht - 9 AZR 127/23
16. April 2024
9 AZR 127/23 16. April 2024
Urteil vom Oberlandesgericht Karlsruhe (12. Zivilsenat) - 12 U 132/23
21. Dezember 2023
12 U 132/23 21. Dezember 2023
Beschluss vom Verwaltungsgericht Magdeburg (3. Kammer) - 3 B 281/23 MD
20. Oktober 2023
3 B 281/23 MD 20. Oktober 2023
Urteil vom Hessisches Landessozialgericht (8. Senat) - L 8 KR 485/19
28. September 2023
L 8 KR 485/19 28. September 2023