Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 26 U 12/12

Tenor

Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung der Beklagten das Grundurteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln  vom 20.4.2012 (7 O 146/11)aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Berufungsverfahrens – an das Landgericht zurückverwiesen.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Die Revision wird nicht zugelassen


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