Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 6 W 179/13

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn vom 05.09.2013 – 11 O 33/13 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.

Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 32.500,00 € festgesetzt.


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