Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 99/13

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 16.05.2013 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 541/12 – wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil und das des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung ihrerseits Sicherheit leistet. Die Sicherheit beträgt für beide Parteien hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs 400.000 €, hinsichtlich des Auskunftsanspruchs 40.000 € und im Übrigen für die Beklagte 110 % des auf Grund der Urteile vollstreckbaren Betrags und für die Klägerin 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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