Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 15 U 73/13

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 24.04.2013, Az.: 28 O 371/12, wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtstreits der zweiten Instanz tragen die Beklagten.

3.

Dieses Urteil und das landgerichtliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich der Unterlassungsansprüche zu Ziffer 1. und 2. des Tenors gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 5.000,00 €, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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