Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 98/13

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 26. Juni 2013 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 169/10 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.


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