Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 14/14

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 19. Dezember 2013 verkündete Zweite Versäumnisurteil des Einzelrichters der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 27 O 443/12 - wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten auferlegt.


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