Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 11 U 13/14

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 3.1.2014 (22 O 246/13) wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

3. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.


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