Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 7 U 13/14

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 12.11.2013 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 5 O 13/14 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

                    Die Revision wird nicht zugelassen.


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