Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 57/13

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Abänderung des Urteils der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 20 O 135/12 – vom 27.2.2013  die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen