Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 17 U 62/13

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 22. Juli 2013 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 18 O 205/09 - nebst dem ihm zugrundeliegenden Verfahren aufgehoben.

Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Köln zurückverwiesen.

Die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens bleibt dem Landgericht vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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