Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 22 U 82/14

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 05. Mai 2014 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 20 O 396/13 – abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Es wird festgestellt, daß der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Rostock (3. Zivilsenat) - 3 U 23/18
12. Juli 2018
3 U 23/18 12. Juli 2018

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