Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 5 W 12/15

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 17.3.2015 wird der Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 12.1.2015 – 11 OH 19/13, soweit er sich auf die Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens bezieht, aufgehoben.

Das Landgericht wird angewiesen, das selbständige Beweisverfahren unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats fortzuführen.

              Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.