Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 1 RBs 177/15

Tenor

I.  Dem Betroffenen wird auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die            Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde gewährt.

II.  Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

III. Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben und die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Köln zurückverwiesen.


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