Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 3 U 62/15

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 25.03.2015 - 13 O 48/12 – wird als unzulässig verworfen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.


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