Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 10 UF 77/14

Tenor

1.

Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Aachen vom 12.05.2014 im Ausspruch zum Versorgungsausgleich unter Aufrechterhaltung des Tenors im Übrigen hinsichtlich der Versorgungen der Antragstellerin und des Antragsgegners bei der Q Lebensversicherung AG abgeändert:

Ein Ausgleich des Anrechts der Antragstellerin bei der Q Lebensversicherung AG zur Versicherungsnummer 8xx60xx50xx-1-xx findet nicht statt.

Ein Ausgleich des Anrechts des Antragsgegners bei der Q Lebensversicherung AG zur Versicherungsnummer: 85xx00xx0x-3-xx findet nicht statt.

2.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

3.

Wert des Beschwerdeverfahrens: 1.980,00 Euro (2 x 990 Euro, § 50 Abs. 1 FamGKG).

4.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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