Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 25 U 3/16

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 22.12.2015 (27 O 447/14) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

              Die Revision wird nicht zugelassen.


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