Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 4 WF 106/16

Tenor

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Wipperfürth vom 22.08.2016 dahin abgeändert, dass der Verfahrenswert für das Verfahren auf 20.205,00 € festgesetzt wird.


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