Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 20 W 3/17

Tenor

Unter Zurückweisung der sofortigen Beschwerde der Klägerin wird der angefochtene Beschluss auf die Anschlussbeschwerde des Beklagten teilweise abgeändert:

Die Kosten des übereinstimmend für erledigt erklärten Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt, die auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen hat.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Stuttgart (6. Zivilsenat) - 6 U 163/22
17. März 2023
6 U 163/22 17. März 2023

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