Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 24 U 25/17

Tenor

Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung der Kläger gegen das am 06.01.2017 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 17 O 267/16 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmig gefassten Beschluss zurückzuweisen.

Die Kläger erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme – auch zu der Frage, ob die Berufung zur Vermeidung weiterer Kosten zurückgenommen wird – innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen