Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 15 U 180/16

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten werden die Urteile des Landgerichts Köln vom 27.4.2016 und 9.11.2016 (28 O 189/15) aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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